MVV: Etikettenschwindel mit “erneuerbaren Energien”

Kurz vor dem Erörterungstermin zum geplanten Kohleblock 9, der ab dem 26.11.2008, 10 Uhr in der Neckarauer Rheingoldhalle stattfindet, hat die MVV - flankiert von Vertretern der Stadt Mannheim - ihre Offensive zum Ausbau der Fernwärme gestartet. Bei der Werbung betreibt sie Etikettenschwindel mit dem Begriff “erneuerbare Energien”: aus Kohleverstromungs-Abwärme werden durch verkürzte und verfälschende Darstellung des Baden-Württembergischen Eneuerbare Wärmegesetzes plötzlich erneuerbare Energien. Ein Wunder ist geschehen! Magic!

Gerade ist die MVV gegen einen Konkurrenten wegen unlauterer Werbung vorgegangen, wie der Mannheimer Morgen berichtet hat. Wäre zu prüfen, ob die Art der Fernwärmewerbung nicht auch unlauter ist.

Im Fernwärme-Werbeflyer der MVV “Fernwärme - Nah klar” heißt es:

“Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien am Bedarf für Heißwasser und Heizung beträgt für Neubauten 20% und für Bestandsgebäude immerhin noch 10%. Mit der Fernwärme der MVV Energie erfüllen Sie diese Vorgaben und sparen dazu noch Geld! Quelle: Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG).”

Und in ihrer flächendeckend verteilten Kundenzeitschrift “MVV Life”:

“Das Wärmegesetz (EWärmeG) ist seit dem 1. April 2008 in Baden-Württemberg in Kraft und schreibt vor, dass bei neu zu errichtenden Wohngebäuden mindestens 20% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Bei Bestandsobjekten, die ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, muss ein Anteil von 10 Prozent erreicht werden. Diese Vorgaben erfüllen nicht nur Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie, sondern auch die Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung.”

So steht es allerdings nicht im ErneuerbareWärmeGesetz. Dort steht:

“§ 4 Anteilige Nutzungspflicht:

(1) Bei neu zu errichtenden Wohngebäuden, für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht werden, müssen mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

(2) Bei Wohngebäuden, für die vor dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht wurden, sowie bei allen bis dahin bereits errichteten Wohngebäuden müssen ab dem 1. Januar 2010 mindestens 10 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch eneuerbare Energien gedeckt werden, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt. Muss die Heizanlage kurzfristig wegen eines Defektes ausgetauscht werden, ist die Verpflichtung innerhalb von 24 Monaten nach Austausch zu erfüllen.”

Der für Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme entscheidende Satz findet sich unter § 5 “Ersatzweise Erfüllung” (also nicht “Erneuerbare Energien”!!):

“(2) Die Pflicht nach § 4 Abs. 1 und 2 kann des Weiteren ersatzweise dadurch erfüllt werden, dass

1. der Wärmebedarf des Wohngebäudes überwiegend durch ein Heizanlage gedeckt wird, die in Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70 Prozent und einer Stromkennzahl von mindestens 0,1 betrieben wird,

2. der Wärmebedarf des Wohngebäudes ausschließlich oder neben dem Einsatz erneuerbarer Energien durch Anschluss an ein Wärmenetz gedeckt wird, das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien betrieben wird”

Die direkte oder ersatzweise Erfüllung des Gesetzes wäre auch durch eine ganze Reihe anderer Maßnahmen möglich - zum Beispiel durch massive Wärmedämmung. Die wird in Mannheim von offzieller Seite, MVV und GKM aber wohl kaum jemand ernsthaft vorantreiben. Das würde ja den Wärme- und Gasabsatz stören. Wie gut, dass alle im Lenkungsausschuss des Projekts “Klimaschutz in Mannheim” sitzen…

Und: Während bei privaten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ein bestimmter Wirkungsgrad erforderlich ist, spielt beim Anschluss an ein Fernwärmenetz wie in Mannheim offenbar die Frage, welche der Unmengen Kohle-Strom-Erzeugungs-Abwärme beim GKM heute und beim geplanten Block 9 ungenutzt verpuffen, überhaupt keine Rolle. D.h. 90% könnten in die Luft geblasen oder zur Rheinaufheizung verwendet werden und alles wäre immer noch im grünen Bereich.

Da haben ein paar Leute wohl schon bei der Formulierung des Gesetzes gut aufgepaßt. Super!

1 Kommentar zu „MVV: Etikettenschwindel mit “erneuerbaren Energien”“

  1. Osterwunder sagt:

    [...] Sie mehr zum Thema lesen: “Mannheimer Energiepolitik - Total unabhängig“, “MVV: Etikettenschwindel mit erneuerbaren Energien” und [...]

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